Kurz erklärt: Die Kakaoverordnung


Die Kakaoverordnung oder kurz auch KVO, ist das gesetzlich geregelte Reinheitsgebot für Schokoladenwaren. Die Verordnung über Kakao und Schokoladenerzeugnisse vom 15.12.2003 – ist eine Art gesetzliches Rezeptbuch für Mindestanforderungen. Die Regeln gelten in allen EU-Ländern beziehen sich auf eine Richtlinie der Europäischen Union für Kakao- und Schokoladenerzeugnisse 2000/36/EG, die an den Endverbraucher abgegeben werden. Auch die Vorläuferversionen der Kakaoverordnung haben zum Schutz vor Produktverfälschungen Kriterien für die Zusammensetzung von Schokolade und Schokoladenprodukten festgelegt.

In der Kakaoverordnung ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Produkt zum Beispiel als Kakaopulver, Schokolade, Milchschokolade oder Weiße Schokolade bezeichnet werden darf. Die jeweiligen Bezeichnungen hängen dabei je nach Produkt von dem Gehalt an Kakaotrockenmasse, Milchtrockenmasse, Milchfett oder Kakaobutter ab. Zum Beispiel darf ein Produkt nur als Milchschokolade bezeichnet werden, wenn es aus mindestens 25 % Gesamtkakaotrockenmasse, 14 % Milchtrockenmasse (davon mindestens 3,5 % Milchfett) und 25 % Kakaobutter (davon mindestens 2,5 % fettfreie Kakaotrockenmasse) besteht. Weiße Schokolade muss dagegen einen Mindestanteil von 20 % Kakaobutter und 14 % Milchtrockenmasse vorweisen, um sich auch Weiße Schokolade nennen zu dürfen.

Außerdem sind in der Kakaoverordnung besondere Regeln aufgeführt, welche Zutaten bei der Herstellung von Schokolade genutzt werden dürfen. Es ist zwar so, dass auch andere pflanzliche Fette außer Kakaobutter, wie Palmöl oder Shea, verwendet werden dürfen. In diesem Fall schreibt die Kakaoverordnung jedoch vor, dass die Schokolade mit der Angabe “enthält neben Kakaobutter auch andere pflanzliche Fette” gekennzeichnet werden muss. Aromen dürfen nicht den Geschmack von Schokolade und Milchfett nachahmen. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass bei bestimmten Erzeugnissen der Mindestkakaoanteil durch die Angabe “Kakao: …% mindestens” aufgeführt wird.

Die allgemeinen Lebensmittel-rechtlichen Vorschriften, vor allem in der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)1169/2011 festgelegt, wiederum regeln, welche Informationen für den Verbraucher auf der Verpackung von Lebensmitteln allgemein, und damit auch bei Kakao- und Schokoladen-Erzeugnissen angebracht werden müssen. Dies sind die Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers, die Bezeichnung des Lebensmittels mittels, das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Gewicht des Erzeugnisses.

Die Kakaoverordnung ist bindend für alle Hersteller und bietet den Verbraucherinnen und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht nur Orientierung sondern vor allem ein hohes Maß an Produktqualität und Produktsicherheit.

Bildquellen:
Bild 1: ©BDSI (Kakao & Schokolade; IZS Verlag)
Bild 2: ©BDSI (Kakao & Schokolade; IZS Verlag)